2009-02-01

tu quoque – „du auch“

Dieser Fehlschluss besteht darin, einen Fehler in der eigenen Argumenation dadurch zu rechtfertigen, dass die Gegenseite ihn auch gemacht hat. Unzulässig als Argumentation ist das deswegen, da ein Fehler ein Fehler bleibt, egal wer ihn macht.

Markantes Beispiel für ein to quoque im veganen Diskurs ist die Tatsache, dass auch nichtvegan lebende Menschen Mangelerscheinungen aufweisen können. Das ändert aber nichts an der Problematik einer veganen Ernährung.


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