2010-04-18

Tierrechte

Der Gedanke der Tierrechte geht davon aus, dass Tiere ähnlich wie Menschen Grundrechte haben, und (die übrigen) Tiere dem Menschen daher rechtlich gleichzustellen sind.1

Dies führt allerdings recht rasch zu Problemen:

  • Wie die Tatsache zu bewerten ist, dass Leben in der Regel nur bestehen kann, indem es anderes Leben vernichtet?
  • Jeder Mensch ist prinzipiell in der Lage, die ihm zugestandenen Rechte auch anderen Menschen anzuerkennen, bei Tieren ist das nicht so.
  • Wenn man jetzt den Menschen, die geistig (Behinderte) oder entwicklungstechnisch (Kinder) zur Anerkennung der Rechte anderer nicht in der Lage sind sind, ihre Menschenrechte abspricht, wie entscheidet man dann, welches Menschleben jetzt lebenswürdig ist, und welches nicht?
  • Wenn man das nicht tut (also Individuen Rechte ungeachtet ihrer Fähigkeit, anderen diese ebenfalls zu geben, zuspricht), „dürfen“ dann Kinder und Behinderte andere Menschen straffrei töten?, Tiere töten ja auch andere Tiere.

Die inhärenten Probleme des Tierrechtsgedanken sind mannigfaltig. So gilt zum Beispiel Peter Singer eben wegen der Aussage, dass Neugeborene und Behinderte kein uneingeschränktes Recht auf Leben haben, als persona non grata an vielen Orten in Europa, besonders in Ländern wie Österreich und Deutschland mit ihrer von der NS-Zeit geprägten Geschichte;2 Tom Regan behandelt zwar ausgiebig die Begründung für die Notwendigkeit für Grundrechte für alle Tiere, behandelt aber nicht die sich daraus ergebenden grundlegenden Widersprüche.3


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Fußnoten:
1, 3: siehe dazu auch: Tom Regan, Philosoph
2: Quelle: www.aerzteblatt.de