2011-04-23
Tierrechte
Der Gedanke der Tierrechte geht davon aus, dass Tiere ähnlich wie Menschen Grundrechte haben, und (die übrigen) Tiere dem Menschen daher rechtlich gleichzustellen sind.1
Dies führt allerdings recht rasch zu Problemen:
- Wie die Tatsache zu bewerten ist, dass Leben in der Regel nur bestehen kann, indem es anderes Leben vernichtet?
- Menschenrechte bedeuten, dass jedes Menschenleben an sich zu schützen ist, egal ob vor Unfällen, Fahrlässigkeit oder Verbrechen. Wenn auch ein Tierleben an sich zu schützen wäre, müsste verhindert werden, dass Tiere andere Tiere fressen.
- Wenn man Intelligenz (d.i.: das Vermögen, anderen Menschenrechte zuzugestehen) als Voraussetzung für eigene Rechte ansieht [was dem Menschenrechtsgedanken zuwiderläuft, Anmerkung der Redaktion], dürfte man dann nicht geistig Behinderte, Kinder,… im Koma liegende oder schlicht schlafende Menschen töten?
- Wenn man Leidensfähigkeit als Grund ansieht, Lebewesen nicht leiden zu lassen, haben unempfindlichere Individuen weniger Rechte, bzw. hat dann jemand, der schläft oder im Koma liegt gar keine?
Die inhärenten Probleme des Tierrechtsgedanken sind mannigfaltig. So gilt zum Beispiel Peter Singer eben wegen der Aussage, dass Neugeborene und Behinderte kein uneingeschränktes Recht auf Leben haben, als persona non grata an vielen Orten in Europa, besonders in Ländern wie Österreich und Deutschland mit ihrer von der NS-Zeit geprägten Geschichte;2 Tom Regan behandelt zwar ausgiebig die Begründung für die Notwendigkeit für Grundrechte für alle Tiere, behandelt aber nicht die sich daraus ergebenden grundlegenden Widersprüche.3
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Fußnoten:
1, 3: siehe dazu auch:
Tom Regan, Philosoph
2: Quelle: www.aerzteblatt.de
Philosophie (der Veggerln)