2010-09-03

REACH

2006 wurde von der Europäischen Union die Verordnung Link:REACH beschlossen, ein EU-weites Regelwerk zur Zulassung von Chemikalien, das auch zur Folge hat, dass neuzuzulassende aber auch bereits vor dem Inkrafttreten der Verordnung auf dem Markt befindliche Produkte einer rigorosen Überprüfung unterzogen werden müssen, da nicht entsprechend untersuchte und genehmigte Substanzen nicht auf dem Markt sein dürfen,1 was vorher aufgrund der verschiedenen nationalen Gesetzgebungen nicht notwendigerweise der Fall war.

Diese Überprüfung findet zwangsläufig auch im Tierversuch statt, wogegen Tierversuchsgegner Sturm laufen.2,3,4 Umweltschutzorganisationen wie etwa Greenpeace5 hingegen befürworten REACH, da das Ziel der Verordnung der Schutz von Mensch und Umwelt vor Gefahren durch Chemikalien ist.


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Fußnoten:
1: Quelle: de.wikipedia.org
2: Quelle: www.tierrechte.de
3: Quelle: www.eceae.org
4: Quelle: www.tierschutzbund.de
5: Quelle: www.greenpeace.at