2009-12-30
vom bedingt Gesagten zum schlechthin Gesagten
Dieser Fehlschluss wird in der Literatur unter dem recht sperrigen lateinischen „a dicto secundum quid ad dictum simpliciter“ geführt, er beruht auf der Annahme, dass eine bestimmte Aussage, die unter bestimmtem (möglicherweise sogar: unter den meisten) Bedingungen wahr ist, immer wahr sein muss.
Ein gutes Beispiel dieses Fehlschlusses ist bezieht sich auf das Recht auf freie Meinungsäußerung, was man mitunter von Neonazis zu hören bekommt. Sie proklamieren, dass das NS-Verbot gegen dieses Prinzip verstößt, was es aber nicht tut, da das Zulassen einer Ideologie, die freie Meinungsäußerung für ideologische Gegner ausschließt, das Prinzip selber hinfällig machen würde.
Die Anwendung dieses Fehlschlusses beruht in der Regel auf einem mangelnden Verständnis der Zusammenhänge, so ist jemand, der jemandem anderen mit einem Messer in den Brustkorb sticht, ein Verbrecher, nicht allerdings ein Chirurg, der eine Operation vornimmt. Hier wird von einer Aussage, die unter den meisten Bedingungen wahr ist, fälschlicherweise angenommen, dass sie immer wahr sein muss, nicht nur, wenn der Stich in den Brustkorb mit verbrecherischer Absicht erfolgt.
Dieser Fehlschluss ist also – vereinfacht formuliert – eine unzulässige Verallgemeinerung, auf der Grundlage eines Mangels an Verständnis der Zusammenhänge.
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Logische Fehlschlüsse