2011-04-11
2011-04-16, Endrunde im Tier-„Schützer“-Prozess
Wie mehrere Zeitungen verlauten, neigt sich der Tier-„Schützer“-Prozess rund um die führenden Köpfe des VgT, die wahrscheinlich hinter einer Reihe von Terrorattacken gegen das Unternehmen Kleiderbauer stehen (antivegan.at berichtete mehrmals) dem Ende zu, für Anfang nächsten Monats ist die Urteilsverkündung geplant.
Welches Urteil wäre nun „aus antiveganer Sicht“ wünschenswert?
Es ist nämlich ziemlich offensichtlich, dass die betreffenden Veggerln hier Dreck am Stecken haben, wie man in dem – zu Recht! – vielzitierten Artikel von des Journalisten Florian Klenk
nachlesen kann, und ich persönlich halte Balluch für zwar emotional gesehen armselig, aber dennoch rational durchaus intelligent: Sie gehen den Weg des geringsten Widerstands, nämlich, ein Unternehmen zu tyrannisieren, dessen einziges „Verbrechen“ gegen ihre Pseudo-Religion darin besteht, Jacken mit Pelzbesatz zu verkaufen, um damit wohl dem Terror Bahn zu brechen – man schmiedet eine Kette mit dem ersten Glied.
Die Polizei stellte bei Angeklagten nicht nur Sturmhauben und Spraydosen sicher, sie entdeckte bei manchen auch Fotos von Kennzeichen der Privatautos der Grafs, Adressen ihrer Ferienhäuser oder die Privatadressen seiner Mitarbeiterinnen, vor deren Wohnungen dann Autos demoliert wurden.
Es ist der Wissensstand der Redaktion, dass etwa in Großbritannien der oben zitierte Sachverhalt alleine für eine Verurteilung reichen würde, und meine Ansicht, dass die Angeklagten mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit in die Sache zumindest verstrickt sind, wenn sie bewusste Terroraktionen nicht gar direkt veranlasst haben.
Doch wie erbärmlich und nicht anders als kriminell diese Leute auch sein mögen: Auch wenn die besten Indizien und die größte Offensichtlichkeit vorliegen: Ohne gesetzlich handfeste Beweise ist niemand zu verurteilen. Auch wenn es in anderen Ländern ausschauen würde, sollten die Delinquenten nach österreichischem Gesetz – auch wenn dieses hier gefährliche Lücken aufweist – nichts getan haben, wofür sie zu strafen sind, dann soll das auch nicht geschehen.
Ein Freispruch aus Mangel an Beweisen erscheint hier der richtige Weg, denn nicht die Justiz ist gefordert, sondern die Legislative, die nicht zulassen darf, dass es möglich ist, die Grundsätze von Freiheit und Demokratie mit Füßen zu treten, sogar Terror zu veranlassen bzw. sogar auszuüben, und schlimmstenfalls mit einem blauen Auge davonzukommen.
Damit ist niemandem geholfen. Und der Terror geht – möglicherweise sogar in größerem Ausmaß als vorher, weil die Veggerln gesehen haben, dass es „funktioniert“ – weiter…
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