2010-02-19

2010-02-19, der Hundeführerschein kommt

Von der politischen Seite betrachtet ist die in Wien soeben durchgeführte Link:Volksbefragung sehr interessant, weil sie zeigt, dass politische Parteien immer weniger kapieren, um was es in einer Demokratie eigentlich geht, und den Willen der Bevölkerung nur dann billigen, wenn er ihnen genehm ist – eine gefährliche Entwicklung! Und auch wenn hinter dem bewussten Plebiszit ein guter Teil wahltaktisches Kalkül seitens der Wiener SPÖ steht, so ist es dennoch erfreulich, dass wenigstens diese Partei kein Problem damit hat, die Bevölkerung in Entscheidungsprozesse miteinzubeziehen.

Einer dieser Entscheidungsprozesse bezieht sich nun auf die verpflichtende Einführung des Link:Hundeführerscheins für die Halter von Hunden, die als Kampfhunde einzustufen sind, wogegen manche Hundehalter Sturm gelaufen sind, siehe dazu den vorigen Weblog-Eintrag hier auf antivegan.at.

Es ist für mich eine große Freude, dass die Volksbefragung eindeutig für diesen Hundeführerschein ausgefallen ist, und dass die entsprechende Verpflichtung definitiv kommt.

Wie mehrere Zeitungen1,2,3 unter Bezug auf eine APA-Meldung bekanntgeben, werden ab 1. Juli dieses Jahres folgende Regelungen in Kraft treten:

  1. Halter von Hunden der Rassen American Staffordshire Terrier, Argentinischer Mastiff, Bullmastiff, Bullterrier, Dogo Argentino, Fila Brasileiro, Mastiff, Mastin Español, Mastino Napoletano, Pitbullterrier, Rottweiler, Staffordshire Bullterrier und Tosa Inu und den entsprechenden Mischlingen müssen ab bewusstem Stichtag einen Hundeführerschein für ihre Hunde verpflichtend ablegen. Eine Erweiterung der Liste der Kampfhunderassen um Schäferhund, Dobermann und Deutsche Dogge ist im Gespräch.
  2. Für Tierhalter, die bereits einen der indizierten Hunde besitzen, wird es eine einjährige Übergangsfrist geben.
  3. Für neuangeschaffte Hunde ist der Hundeführerschein innerhalb von drei Monaten zu machen, wenn das Tier mindestens sechs Monate alt ist.
  4. Personen unter 16 Jahren sowie Personen, die wegen Gewaltdelikten vorbestraft sind, bleibt die Führung eines unter die Kampfhunderegelung fallenden Tieres untersagt.
  5. Die betreffende Hundeführerscheinpflicht bezieht sich nicht nur auf die Halter selber, sondern auf jede Person, welche sich mit einem entsprechenden Hund im öffentlichen Raum bewegt.
  6. Beim zweiten Antritt zur Prüfung – sollte man beim ersten Mal gescheitert sein – ist ein Amtstierarzt zugegen, fällt ein Halter auch beim dritten Mal durch, droht die Abnahme des Tieres.4
  7. Die Strafen für einen Verstoß gegen die Hundeführerscheinpflicht – also das Angetroffenwerden im öffentlichen Raum ohne das entsprechende Dokument – bewegt sich zwischen einer Geldstrafe von etwa € 100 bishin zum theoretischen Maximum von € 14 000.

Der Hundeführerschein ist sicher keine Lösung für alle Probleme und macht auch all die vergangenen Vorfälle mit Hunden die „ja eh ganz lieb“ sind und „nur spielen“ wollten, nicht ungeschehen, es ist aber ein Schritt in die richtige Richtung, und ein Signal gegen die Mentalität der Leute, denen – worin sie vollkommen d′accord mit Veggerln gehen – Tiere wichtiger sind als ihre Mitmenschen.


Nächstes: 2010-02-08, „Hunderassismus“ in Wien???
Vorheriges: 2010-02-23, vegane Katzen???


Fußnoten:
1: Quelle: www.kleinezeitung.at
2, 4: Quelle: diepresse.com
3: Quelle: derstandard.at

Kommentare anzeigen • diesen Artikel kommentieren